Laut Masernschutzgesetz, müssen die Erziehungsberechtigten den Masernimpfschutz ihres einzuschulenden Kindes zur Schuleinschreibung vorweisen.
Die Schule benötigt zur Einsichtnahme den Impfpass oder den entsprechenden Nachweis durch das Gesundheitsamt bzw. den Arzt.
Bei einer Kontraindikation muss diese durch eine Bescheinigung vorgelegt werden.