Liebe Eltern,
laut Masernschutzgesetz, müssen die Erziehungsberechtigten den Masernimpfschutz ihres einzuschulenden Kindes zur Schuleinschreibung vorweisen.
Die Schule benötigt zur Einsicht entweder den Impfpass oder den entsprechenden Nachweis durch das Gesundheitsamt bzw. den Arzt.
Bei einer Kontraindikation muss diese auch durch eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Den Impfachweis nach Möglichkeit bereits zur Schuleinschreibung am 11. März 2021 mitbringen.